Rechtsprechung / BGH

BGH Urteil vom 25.09.2007 – X ZR 60/06

X. Zivilsenat

Berichtigter Leitsatz

Nachschlagewerk: ja ja BGHZ: ja BGHR:

Zerkleinerungsvorrichtung

ZPO §§ 322, 516 Abs. 2, § 524 Abs. 4, § 522 Abs. 1 a. F.; BGB § 249 Ha, I

a) Wird die Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist zurückgenommen, tritt die

Rechtskraft des angefochtenen Urteils mit der Rücknahme ein.

b) Der Grundsatz, dass bei Verletzung eines immateriellen Schutzrechts bis

zur rechtskräftigen Entscheidung über den Schadensersatzanspruch zwi-

schen einer der drei möglichen Berechnungsarten gewählt werden kann, ist

dahin eingrenzend zu konkretisieren, dass der Verletzte dieses Wahlrecht

dann verliert, wenn über seinen Schadensersatzanspruch bereits für ihn

selbst unangreifbar nach einer Berechnungsart entschieden worden ist.

BGH, Urt. v. 25. September 2007 - X ZR 60/06 - OLG Düsseldorf

LG Düsseldorf