Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 13.12.2007 – BLw 17/07

Senat fuer Landwirtschaftssachen

BUNDESGERICHTSHOF

BLw 17/07

BESCHLUSS

vom

13. Dezember 2007

in der Landwirtschaftssache

betreffend Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 13. Dezember

2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und

Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG - ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -

beschlossen:

Das Ablehnungsgesuch gegen die Richter des Landwirtschaftssenats

des Bundesgerichtshofes wird als unzulässig verworfen, da es nicht

erkennen lässt, aufgrund welcher konkreten Umstände die Besorgnis

der Befangenheit gerechtfertigt sein soll.

Das Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers wird mangels

Erfolgsaussicht zurückgewiesen, da eine vom Beschwerdegericht nicht

zugelassene Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

Wiederaufnahmeantrages nur als Abweichungsrechtsbeschwerde nach

§ 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG bei der Entscheidung

über den geltend gemachten Wiederaufnahmegrund zulässig wäre

(Senat, Beschl. v. 3. Mai 1957, V BLw 11/57, RdL 1957, 177, 178),

wofür weder etwas vorgetragen noch ersichtlich ist.

Krüger

Lemke

Czub

Vorinstanzen:

AG Halle (Saale), Entscheidung vom 16.06.2005 - 121 Lw 42/01 -

OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.08.2007 - 2 Ww 1/07 -