BGH Beschluss vom 13.12.2007 – BLw 17/07
Senat fuer Landwirtschaftssachen
BUNDESGERICHTSHOF
BLw 17/07
BESCHLUSS
vom
13. Dezember 2007
in der Landwirtschaftssache
betreffend Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 13. Dezember
2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Lemke und
Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG - ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:
Das Ablehnungsgesuch gegen die Richter des Landwirtschaftssenats
des Bundesgerichtshofes wird als unzulässig verworfen, da es nicht
erkennen lässt, aufgrund welcher konkreten Umstände die Besorgnis
der Befangenheit gerechtfertigt sein soll.
Das Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers wird mangels
Erfolgsaussicht zurückgewiesen, da eine vom Beschwerdegericht nicht
zugelassene Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines
Wiederaufnahmeantrages nur als Abweichungsrechtsbeschwerde nach
§ 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG bei der Entscheidung
über den geltend gemachten Wiederaufnahmegrund zulässig wäre
(Senat, Beschl. v. 3. Mai 1957, V BLw 11/57, RdL 1957, 177, 178),
wofür weder etwas vorgetragen noch ersichtlich ist.
Krüger
Lemke
Czub
Vorinstanzen:
AG Halle (Saale), Entscheidung vom 16.06.2005 - 121 Lw 42/01 -
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.08.2007 - 2 Ww 1/07 -