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BGH Beschluss vom 18.12.2007 – BLw 23/07

Senat fuer Landwirtschaftssachen

BUNDESGERICHTSHOF

BLw 23/07

BESCHLUSS

vom

18. Dezember 2007

in dem Rechtsstreit

Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 18. Dezember

2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und

Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter

beschlossen:

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des

Senats vom 23. November 2007 wird zurückgewiesen.

Der Beschluss, der die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zum

Inhalt hat, beruht darauf, dass das von dem Antragsteller beabsichtigte

Rechtsmittel unzulässig ist. Der Antragsteller zeigt nicht auf, dass der

Senat hierbei irgendwelche entscheidungserhebliche Umstände

übergangen hätte.

Weitere Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beschieden.

Krüger

Lemke

Czub

Vorinstanzen: AG Naumburg, Entscheidung vom 08.08.2007 - 6 Lw 4/98 - OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.09.2007 - 2 Ww 6/07 -