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BGH Beschluss vom 18.12.2007 – BLw 23/07
Senat fuer Landwirtschaftssachen
BUNDESGERICHTSHOF
BLw 23/07
BESCHLUSS
vom
18. Dezember 2007
in dem Rechtsstreit
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 18. Dezember
2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und
Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter
beschlossen:
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des
Senats vom 23. November 2007 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss, der die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zum
Inhalt hat, beruht darauf, dass das von dem Antragsteller beabsichtigte
Rechtsmittel unzulässig ist. Der Antragsteller zeigt nicht auf, dass der
Senat hierbei irgendwelche entscheidungserhebliche Umstände
übergangen hätte.
Weitere Eingaben in dieser Sache werden nicht mehr beschieden.
Krüger
Lemke
Czub
Vorinstanzen: AG Naumburg, Entscheidung vom 08.08.2007 - 6 Lw 4/98 - OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.09.2007 - 2 Ww 6/07 -