Gesetze / Rechtsprechung / BGH
BGH Beschluss vom 18.06.2008 – 2 StR 144/08
2. Strafsenat
BUNDESGERICHTSHOF
2 StR 144/08
BESCHLUSS
vom
18. Juni 2008
in der Strafsache
gegen
wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juni 2008 beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 7. Mai 2008 wird in seiner Beschlussformel
dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 1 a) hinsichtlich der versuch-
ten Durchfuhr von Betäubungsmitteln der Zusatz "in nicht geringer
Menge" entfällt.
Rissing-van Saan Fischer Appl
Cierniak Schmitt