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BGH Beschluss vom 18.06.2008 – 2 StR 144/08

2. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

2 StR 144/08

BESCHLUSS

vom

18. Juni 2008

in der Strafsache

gegen

wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Juni 2008 beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 7. Mai 2008 wird in seiner Beschlussformel

dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 1 a) hinsichtlich der versuch-

ten Durchfuhr von Betäubungsmitteln der Zusatz "in nicht geringer

Menge" entfällt.

Rissing-van Saan Fischer Appl

Cierniak Schmitt