BGH Beschluss vom 05.01.2009 – LwZR 12/07
Senat fuer Landwirtschaftssachen
BUNDESGERICHTSHOF
LwZR 12/07
BESCHLUSS
vom
5. Januar 2009
in der Landwirtschaftssache
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 5. Januar 2009
durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und
Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -
beschlossen:
Die Gegenvorstellung der Beklagten vom 23. Dezember 2008 gibt dem
Senat keine Veranlassung zu einer Änderung des mit Beschluss vom
28. November 2008 festgesetzten Gegenstandswerts für das Verfahren
der Nichtzulassungsbeschwerde.
Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem vorbezeichneten
Beschluss verwiesen, die auch das von den Beklagten in der
Gegenvorstellung dargelegte Sicherungsinteresse berücksichtigen
(S. 26 oben).
Krüger
Lemke
Czub
Vorinstanzen:
AG Neubrandenburg, Entscheidung vom 24.10.2006 - Lw 8/06 -
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.10.2007 - 12 U 14/06 -