Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 05.01.2009 – LwZR 12/07

Senat fuer Landwirtschaftssachen

BUNDESGERICHTSHOF

LwZR 12/07

BESCHLUSS

vom

5. Januar 2009

in der Landwirtschaftssache

Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 5. Januar 2009

durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und

Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter -

beschlossen:

Die Gegenvorstellung der Beklagten vom 23. Dezember 2008 gibt dem

Senat keine Veranlassung zu einer Änderung des mit Beschluss vom

28. November 2008 festgesetzten Gegenstandswerts für das Verfahren

der Nichtzulassungsbeschwerde.

Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem vorbezeichneten

Beschluss verwiesen, die auch das von den Beklagten in der

Gegenvorstellung dargelegte Sicherungsinteresse berücksichtigen

(S. 26 oben).

Krüger

Lemke

Czub

Vorinstanzen:

AG Neubrandenburg, Entscheidung vom 24.10.2006 - Lw 8/06 -

OLG Rostock, Entscheidung vom 23.10.2007 - 12 U 14/06 -