BGH Beschluss vom 19.02.2009 – AnwZ (B) 78/05
Senat fuer Anwaltssachen
Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF
AnwZ (B) 78/05
BESCHLUSS
vom
19. Februar 2009
in dem Verfahren
wegen Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch den Präsidenten
Prof. Dr. Tolksdorf, die Richter Dr. Ernemann, Dr. Schmidt-Räntsch und Schaal
sowie die Rechtsanwältinnen Dr. Hauger und Kappelhoff und den Rechtsanwalt
Dr. Wüllrich
am 19. Februar 2009 beschlossen:
Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Senatsbe-
schluss vom 28. November 2008 wird zurückgewiesen.
Gründe
Der Antragsteller wendet sich mit seiner "sofortigen Beschwerde" gegen
den Senatsbeschluss vom 28. November 2008, durch welchen seine Anhö-
rungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 15. September 2008 zurückgewie-
sen worden ist. Das als Gegenvorstellung zu behandelnde Rechtsmittel ist je-
denfalls unbegründet, da das Vorbringen des Antragstellers keinen Anlass gibt,
die angegriffene Senatsentscheidung abzuändern.
Tolksdorf
Ernemann
Schmidt-Räntsch
Schaal
Hauger Kappelhoff
Wüllrich
Vorinstanz: AGH Hamm, Entscheidung vom 21.01.2005 - 1 ZU 82/04 -