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BGH Beschluss vom 15.10.2009 – V ZB 76/09

V. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

V ZB 76/09

BESCHLUSS

vom

15. Oktober 2009

in dem Rechtsstreit

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Oktober 2009 durch den

Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke,

Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth

beschlossen:

Auf die Gegenvorstellung der Verfahrensbevollmächtigten des

Schuldners wird der Gegenstandswert für die Vertretung des

Schuldners im Rechtsbeschwerdeverfahren in Abänderung des

Senatsbeschlusses vom 2. September 2009 auf 264.000 € festge-

setzt.

Gründe:

1

2

In Zwangsversteigerungsverfahren bestimmt sich für die Rechtsanwalts-

gebühren der Gegenstandswert bei der Vertretung des Schuldners gemäß § 26

Nr. 2 RVG nach dem Wert des Gegenstands der Versteigerung. Dieser beträgt

hier 528.000 €.

Im Verfahren der Ablehnung des Richters oder des Rechtspflegers ist

grundsätzlich der Wert der Hauptsache maßgeblich. Das führt entgegen der

Auffassung der Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners aber nicht zu einer

Festsetzung des Gegenstandswerts der Rechtsbeschwerde in dieser Höhe. Zu

berücksichtigen ist nämlich, dass der Schuldner die Rechtspflegerin im Zu-

sammenhang mit dem von ihm gestellten Schutzantrag nach § 765a ZPO abge-

lehnt hat. Das Ziel eines solchen Schutzantrags ist im Regelfall nicht die voll-

ständige und endgültige Verhinderung der Vollstreckung, sondern die Gewäh-

rung eines Aufschubs. So ist es auch hier. Aus der Begründung des Schutzan-

trags ergibt sich, dass der Schuldner eine einstweilige Einstellung des Zwangs-

versteigerungsverfahrens für sechs Monate erstrebt hat, um eine Einigung mit

den Gläubigern herbeiführen zu können. Dieses Interesse bewertet der Senat

mit der Hälfte des vollen Gegenstandswerts (vgl. auch Thomas/Putzo/Hüßtege,

ZPO, 29. Aufl., § 765a Rdn. 24).

Krüger

Klein

Lemke

Schmidt-Räntsch

Roth

Vorinstanzen:

AG Hamburg-Harburg, Entscheidung vom 10.03.2009 - 616 K 39/07 -

LG Hamburg, Entscheidung vom 08.04.2009 - 304 T 14/09 -