BGH Beschluss vom 10.11.2009 – X ZR 11/06
X. Zivilsenat
Berichtigter Leitsatz
Produktionsrückstandsentsorgung
Nachschlagewerk:
ja
BGHZ:
BGHR:
nein
ja
Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundla-
ge der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Pa-
tentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende
Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist
bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung
Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es ange-
sichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob
das Patent die eine oder die andere Fassung hat.
BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZR 11/06 - OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf