BGH Beschluss vom 14.01.2014 – XI ZR 180/13
11. Zivilsenat
Tenor
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 17. April 2013 verkündete Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27. Mai 2013 zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Streitwert: 6.000 €
Wiechers Ellenberger Maihold
Matthias Menges