BGH Beschluss vom 14.11.2017 – VIII ZR 188/17
8. Zivilsenat
Tenor
Der Beklagte wird, nachdem er die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den am 29. Juni 2017 ergangenen Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Streitwert: 3.000 €.