Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 04.02.2020 – 3 ARs 1/20

3. Strafsenat

Tenor

Der beabsichtigten Entscheidung des anfragenden 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nicht entgegen.

Schäfer Gericke Wimmer
Hoch Erbguth