Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 09.05.2023 – 5 StR 157/23

5. Strafsenat · ECLI:DE:BGH:2023:090523B5STR157.23.0

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 17. Januar 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die allein diesen Angeklagten betreffende Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen um 100 Euro auf 113.100 Euro reduziert wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener Mosbacher Resch
von Häfen Werner