Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 16.05.2023 – 6 StR 155/23

6. Strafsenat · ECLI:DE:BGH:2023:160523B6STR155.23.0

Tenor

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 12. Dezember 2022 wird aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass sie der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Sander Feilcke Wenske
Fritsche von Schmettau