Rechtsprechung / BGH

BGH Anerkenntnisurteil vom 20.06.2023 – X ZR 98/22

10. Zivilsenat · ECLI:DE:BGH:2023:200623UXZR98.22.0

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Juli 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Klägers entschieden worden ist.

Das Versäumnisurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2022 wird aufrechterhalten.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Revisionsverfahrens.

Bacher Hoffmann Deichfuß
Rensen Crummenerl