Rechtsprechung / BGH

BGH Beschluss vom 21.02.2024 – VIa ZR 970/23

6a. Zivilsenat · ECLI:DE:BGH:2024:210224BVIAZR970.23.0

Tenor

Der Kläger wird, nachdem er die Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich der Beklagten zu 2 gegen das am 25. August 2023 verkündete Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

C. Fischer Möhring Krüger
Wille Liepin