BGH Beschluss vom 28.01.2026 – VII ZR 152/25
7. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Teilurteil des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 8. September 2025 wird auf seine Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht rechtzeitig begründet worden ist (§ 544 Abs. 4, § 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: 10.662,94 €
Pamp Jurgeleit Sacher
Brenneisen Hannamann