BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 22.02.2010 – 1 BvR 1164/07
1. Senat
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000 € (in Worten: dreißigtausend Euro) festgesetzt.