BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 16.11.2010 – 2 BvR 2147/10
2. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101116.2bvr214710
Tenor
Der Antrag auf Zulassung eines Beistands wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.