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BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.12.2010 – 1 BvR 420/09
1. Senat
Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 75.000 € (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) festgesetzt.