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BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.04.2011 – 2 BvR 2015/09

2. Senat

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.