Gesetze / Rechtsprechung / BVerfG
BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.04.2011 – 2 BvR 2015/09
2. Senat
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.