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BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 16.05.2011 – 1 BvR 918/10

1. Senat

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 45.000 € (in Worten: fünfundvierzigtausend Euro) festgesetzt.