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BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 18.07.2011 – 1 BvR 3295/07
1. Senat
Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 55.000 € (in Worten: fünfundfünfzigtausend Euro) festgesetzt.