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BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 18.10.2011 – 1 BvR 857/07
1. Senat
Tenor
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird auf 120.000 € (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) festgesetzt.