BVerfG Beschluss vom 13.03.2012 – 2 BvC 13/11
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2012:cs20120313.2bvc001311
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.