Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 12.09.2012 – 2 BvC 14/11

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2012:cs20120912.2bvc001411

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt nach den vom Berichterstatter gegebenen Hinweisen der Erfolg versagt. Die Ausführungen des Beschwerdeführers geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.