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BVerfG Einstweilige Anordnung vom 22.10.2012 – 2 BvR 2628/10
2. Senat
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 22. Mai 2012 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.