Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Einstweilige Anordnung vom 08.01.2013 – 1 BvR 440/11

1. Senat 1. Kammer

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 17. Juli 2012 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.