BVerfG Einstweilige Anordnung vom 04.12.2014 – 2 BvR 1978/13
2. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20141204.2bvr197813
Tenor
Zur Sicherung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird einstweilen bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, längstens bis zum 21. Dezember 2014,
1. dem Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - untersagt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suhrkamp Verlag GmbH & Co. KG - 36s IN 2196/13 - aufzuheben;
Gründe
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.