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BVerfG Beschluss vom 28.09.2015 – 2 BvC 9/14
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2015:cs20150928.2bvc000914
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 1. April 2015 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.