Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 28.09.2015 – 2 BvR 2274/13

2. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150928.2bvr227413

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig ist, weil die im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren erfolgreichen Beschwerdeführer durch das angegriffene Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht beschwert sind (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 2 BvR 2292/13 -, juris, Rn. 46 ff.).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.