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BVerfG Beschluss vom 27.01.2016 – 2 BvC 59/14

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160127.2bvc005914

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 16. Dezember 2015 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.