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BVerfG Beschluss vom 20.02.2016 – 2 BvC 39/14
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160220.2bvc003914
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 26. Januar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.