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BVerfG Beschluss vom 02.03.2016 – 2 BvC 27/14

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160302.2bvc002714

Tenor

1. Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.

2. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 3. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.