Gesetze / Rechtsprechung / BVerfG
BVerfG Beschluss vom 02.03.2016 – 2 BvC 27/14
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160302.2bvc002714
Tenor
1. Das Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats wird als unzulässig verworfen.
2. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 3. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.