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BVerfG Beschluss vom 03.03.2016 – 2 BvC 47/14

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160303.2bvc004714

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 28. Januar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.