Gesetze / Rechtsprechung / BVerfG
BVerfG Beschluss vom 03.03.2016 – 2 BvC 47/14
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160303.2bvc004714
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 28. Januar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.