Gesetze / Rechtsprechung / BVerfG
BVerfG Beschluss vom 22.06.2016 – 2 BvC 48/14
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160622.2bvc004814
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 18. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.