BVerfG Beschluss vom 20.07.2016 – 2 BvC 42/14
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160720.2bvc004214
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 14. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.