BVerfG Beschluss vom 20.07.2016 – 2 BvC 63/14
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160720.2bvc006314
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 18. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.