BVerfG Beschluss vom 28.09.2016 – 2 BvC 58/14
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160928.2bvc005814
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 28. Juni 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.