BVerfG Beschluss vom 12.06.2017 – 2 BvC 7/15
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2017:cs20170612.2bvc000715
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 11. April 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.