BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 20.07.2017 – 2 BvR 2492/16
2. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170720.2bvr249216
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie erfüllt nicht die Annahmevoraussetzungen des § 93a Absatz 2 BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg; sie ist nicht in einer den Anforderungen des § 23 Absatz 1 Satz 2 1. Halbsatz, § 92 BVerfGG entsprechenden Weise begründet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.