BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 15.05.2018 – 1 BvR 2831/17
1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180515.1bvr283117
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.