Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 15.05.2018 – 1 BvR 2831/17

1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180515.1bvr283117

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.