Gesetze / Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.10.2018 – 1 BvR 1984/17

1. Senat 1. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181011.1bvr198417

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.

Gründe

1

Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.