BVerfG Beschluss vom 20.12.2018 – 2 BvC 12/18
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2018:cs20181220.2bvc001218
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 5. November 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.