Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.02.2019 – 1 BvR 1137/17

1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190211.1bvr113717

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.