Gesetze / Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 25.07.2019 – 2 BvC 21/19

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2019:cs20190725.2bvc002119

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 5. Juni 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.