Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 30.09.2019 – 2 BvC 11/18

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2019:cs20190930.2bvc001118

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 13. Juni 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.