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BVerfG Beschluss vom 23.10.2019 – 2 BvC 33/19
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2019:cs20191023.2bvc003319
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 16. September 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.