BVerfG Beschluss vom 31.03.2020 – 2 BvC 19/19
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20200331a.2bvc001919
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 5. Juli 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.