BVerfG Beschluss vom 29.07.2020 – 2 BvC 10/18
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2020:cs20200729.2bvc001018
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 10. April 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.