Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 17.02.2021 – 2 BvC 53/19

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210217.2bvc005319

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 3. Dezember 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.